Bebauungsplan I-B4a-3 „Hochhaus Hines – Alexanderplatz“ beschlossen

Aus der Presseerklärung des Berliner Senats vom 25.08.2026 geht hervor, dass dieser den Bebauungsplanentwurf I-B4a-3 für das „Hochhaus Hines – Alexanderplatz“ im Bezirk Mitte beschlossen hat. Nun wird der Bebauungsplanentwurf nun dem Abgeordnetenhaus Berlin zur Zustimmung vorgelegt.

In der Erklärung heißt es:

Mit dem Bebauungsplan I-B4a-3 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Hochhausvorhaben auf dem Grundstück Alexanderplatz 3 geschaffen. Die Hines Immobilien GmbH wird das Bauvorhaben umsetzen. […]

Eine wesentliche Voraussetzung für das Bebauungsplanverfahren ist die im Jahr 2021 zwischen der Vorhabenträgerin und den Berliner Verkehrsbetrieben abgeschlossene Grundsatzvereinbarung. Darin wurden grundlegende Regelungen zur Sicherung, Ertüchtigung und Überwachung der im Bereich des Bauvorhabens gelegenen U-Bahnanlagen und die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin vereinbart. […]

Auszug auf dem in der Presseerklärung enthaltenen Zitat von Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Der auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahren weiterentwickelte Entwurf des Büros Kleihues + Kleihues garantiert ein architektonisch anspruchsvolles Hochhaus, das dem Platz und seiner herausgehobenen Bedeutung gerecht wird.“

Die vollständige Presseerklärung finden Sie hier.